21. Januar 2021
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der anstehenden Lockdown-Verlängerung eine geänderte Versionen der Coronaschutzverordnung herausgegeben.
21. Januar 2021
Aufgrund der Verlängerung des eingeschränkten Pandemiebetriebs in Kindertageseinrichtungen informiert Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, in einem Brief über die aktuelle Lage der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung.
21. Januar 2021
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Informationsschreiben zur Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld im Zuge der Lockdown-Verlängerung herausgegeben. Ferner ist die für die Beantragung notwendige Musterbescheinigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht worden.
11. Januar 2021
Das letzte Informationsschreiben der Landesregierung vom 7. Januar 2021 steht nun auch in weiteren Sprachen zur Verfügung:
Verhaltenstipps und mehr zum Thema Corona möchte das Team unserer Kita Die Arche Ihnen gerne in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um die digitalen Infobroschüren
Hier können Sie „Was Sie jetzt über Corona wissen müssen“ herunterladen:
► Deutsch
Hier können Sie „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen“ herunterladen:
► Deutsch
Bei Fragen zur aktuellen Regelung in unserem Familienzentrum wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an uns:
per Mail-Kontakt
8. Januar 2021
Die Landesregierung und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich darauf geeinigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas für den Monat Januar 2021 zu erlassen. Die Abwicklung übernehmen die Kommunen, die sich die entstehenden Kosten mit dem Land teilen.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen; Stand: 8. Januar 2021
7. Januar 2021
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat den landesweiten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Januar verlängert. Damit ergeben sich auch für die Kindertageseinrichtungen entsprechende Auswirkungen. Hierüber informieren ein Informationsschreiben der Landesregierung sowie ein Brief von Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ferner hat die Landesregierung aktualisierte Versionen der Coronabetreuungsverordnung und der Coronaschutzverordnung herausgegeben:
► Anlage zur Coronabetreuungsverordnung (Stand: 30. November 2020)
7. Januar 2021
Der landesweite Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie ist bis Sonntag, 31. Januar 2021, verlängert worden. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat deshalb neue Regelungen erlassen, die ab Montag, 11. Januar 2021, gelten. Diese ergänzen die bereits seit dem 14. Dezember 2020 geltenden und nun verlängerten Regelungen.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen; Stand: 7. Januar 2021